Dank meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie der Fokussierung auf wenige Rechtsgebiete ist es mir möglich, sehr genau zu beraten.
Um Ihrem individuellen Fall gerecht zu werden, lege ich großen Wert auf eine persönliche Zusammenarbeit. Hierzu erfolgen eine genaue Analyse Ihres Falls anhand aller verfügbaren Unterlagen und die Entwicklung einer Strategie in Ihrem Fall.
Tätigkeitsschwerpunkt: Arbeitsrecht
Ich bin hauptsächlich im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Häufig geht es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristung sowie die Verhandlung von Abfindungen. Wenn ein Entgeltanspruch wie Lohn und Gehalt, eine Sonderzahlung oder der Bonus nicht gezahlt wurde, berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerne.
Da sich wegen kurzer Fristen häufig der gerichtliche Weg nicht vermeiden lässt, bin ich regelmäßig beim Arbeitsgericht Berlin, den Brandenburger Arbeitsgerichten sowie dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg tätig.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung, Schulung und Vertretung von Betriebsräten und Arbeitgebern auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts. Dies betrifft Themen wie personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des Betriebs.
Zivilrecht: Bundesministierum zahlt Schutzausrüstung nicht
Ich bin auch im Bereich des Zivilrechts tätig. Einen Artikel zu einem hochaktuellen Thema und einem erstaunlichen Vorgang im Bundesministierum für Gesundheit finden Sie unter diesem Link.
Termin, Öffnungszeiten
Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung. Sie bekommen in der Regel schon am nächsten Tag einen Termin in meiner Kreuzberger Kanzlei in den Bürozeiten Montag bis Freitag zwischen 9.00 – 19.00 Uhr. Wenn Sie es wünschen, werden Sie auch telefonisch beraten.
Kosten
Über die Kosten einer Erstberatung können Sie sich hier informieren.
Ausbildung
Nach Studium an der Freien Universität und Referendariat in Berlin wurde ich im Oktober 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2005 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diesen Titel dürfen Anwälte nach bestandener Prüfung und Nachweis von praktischen Erfahrungen dauerhaft nur führen, wenn sie sich jährlich fortbilden.
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