Kosten

Meine Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind im Wesentlichen von der Höhe des Streitwerts und des Umfangs meiner Tätigkeit abhängig. Ich informiere Sie gerne über die zu erwartenden Kosten, wenn ich Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten soll.

Kosten der Erstberatung

Für die Erstberatung in meiner Kanzlei fallen Gebühren zwischen 60,00 € und 100,00 € inklusive 19 % Umsatzsteuer an.

Rechtsschutzversicherungen

Ich übernehme die Deckungsanfrage als Serviceleistung bei allen Rechtsschutzversicherungen. Dazu benötige ich den Namen der Versicherungsgesellschaft sowie die Nummer des Versicherungsscheins.

Hinweise zum Deckungsschutz

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind bei privaten Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. Probleme mit dem Deckungsschutz kann es bei Aufhebungsverträgen geben. Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Eine Ausnahme ist die Prüfung von Arbeitsverträgen: Diese sind nicht versichert, da kein Schadensfall vorliegt.

Anders ist es bei Streitigkeiten im Markenrecht: Diese sind ausnahmslos nicht versichert. Grund hierfür ist ein Ausschluss in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aller Rechtsschutzversicherungen. Auch die Kosten für den Schutz von Marken sind nicht versichert.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten lässt sich keine grundsätzliche Aussage treffen. Das Risiko ist manchmal versichert und manchmal nicht versichert. Es kommt sehr auf den Einzelfall an.

Prozesskostenhilfe

Wenn Erfolgsaussichten bestehen und Sie aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit für gerichtliche Streitigkeiten Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das gesetzliche Formular finden Sie hier. Beachten Sie unbedingt die Hinweise in dem Formular.