Seit vielen Jahren biete ich als Fachanwalt Seminare für Betriebsräte an. Meine oberste Maxime ist es dabei, die für die betriebliche Praxis wesentlichen Probleme verständlich darzustellen. Das Programm der Inhouse-Schulungen ist individuell auf die Kunden zugeschnitten. Die genaue Themenauswahl erfolgt in Absprache mit Ihnen.
Eine Übersicht über mögliche Themen für Seminare für Betriebsräte:
Betriebsverfassungsrecht I
Einführung in das Betriebsverfassungsrecht
Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts, Die vertrauensvolle Zusammenarbeit, Amtspflichten, Aufgaben, Pflichtverletzungen
Die Rechtsstellung des Betriebsrats
Unentgeltliches Ehrenamt, Schutzbestimmungen, Anspruch auf Arbeitsbefreiung/Freistellung, Besonderer Kündigungs- und Versetzungsschutz, Geheimhaltungspflicht, Haftungsfragen
Geschäftsführung und Organisation
Bildung von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Betriebsratssitzung und Beschlussfassung, Geschäftsordnung & Sprechstunden des BR, Kosten der Betriebsratstätigkeit, Betriebs- und Abteilungsversammlung
Die wichtigsten Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Einführung in die Beteiligungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten
Betriebsverfassungsrecht II
Die sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG
Grundlagen, Gesetze und Tarifverträge: Grenzen der Mitbestimmung – mit Einführung in das Tarifvertragsrecht
Ordnungsverhalten im Betrieb: Regeln für das betriebliche Zusammenleben, Schutz vor technischer Überwachung der Mitarbeiter, Datenschutz
Verteilung, vorübergehende Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit
Mitbestimmung bei der Urlaubsgestaltung
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliche Lohngestaltung, Errichtung und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
Freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG
Praktische Übung / Rollenspiel
Gestaltung einer Betriebsvereinbarung durch die Teilnehmer an einem Fallbeispiel: „Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberwachung“
Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Einigungsstellenverfahren
Beschluss- und Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht – Wann muss der Betriebsrat handeln, wann der einzelne Arbeitnehmer?
Die Sanktionen des BetrVG
Betriebsverfassungsrecht III
Personelle Angelegenheiten nach § 99 BetrVG
Mitbestimmung bei Versetzung
Beteiligung bei Einstellung – Auswirkungen des AGG, Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberlassung
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung, Grundzüge des Tarifvertragsrechts
Rechtsschutzmöglichkeiten des Betriebsrats und der Arbeitnehmer
Vorläufige personelle Maßnahmen
Beteiligung des Betriebsrats in allgemeinen personellen Angelegenheiten
Personalfragebogen, Fragerecht des Arbeitgebers, Auswahlrichtlinien, Personalplanung
Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG
Grundzüge des Kündigungsrechts
Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung
Anhörung und Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigungen
Personalvertretungsrecht I – III
Inhaltlich den Besonderheiten des jeweiligen Personalvertretungsgesetzes angepasste Angebote biete ich für Personalräte an.
Kosten der Seminare für Betriebsräte
§ 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Mitglieder des Betriebsrats für Schulungen von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber für Arbeitsrecht-Seminare freizustellen sind, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit als Mitglied des Betriebsrats erforderlich sind. Er muss auch die Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten der Unterkunft sowie Verpflegungskosten übernehmen.
Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder enthalten inhaltlich entsprechende Regelungen für Arbeitsrecht-Seminare.
Grundlagenschulungen I bis III im Betriebsverfassungs- sowie im Personalvertretungsrecht und zum Arbeitsrecht werden von der Rechtsprechung grundsätzlich als erforderlich angesehen.
Angebot
Haben Sie Interesse an einem Arbeitsrechts-Seminar? Dann fordern Sie ein unverbindliches Angebot per email an: info@ra-polzin.de
Ich bin nicht nur in Berlin und Brandenburg tätig – Sie können mich bundesweit buchen.