Wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, steht vor der Frage, wie er diese bewirbt: Sicherlich kann man ein Kleid als Kleid verkaufen. Aber macht sich der Name eines Mode-Labels in der Werbung nicht viel besser? Hier hilft das Markenrecht, dass einen Schutz gewährt.
Markenschutz
Ist eine Fantasiebezeichnung oder ein Logo erst mal gefunden, stellen sich viele weitere Fragen, so zum Beispiel:
- Wie kann ich mich vor „Trittbrettfahrern“ schützen?
- Ist die Wortmarke schon an einen anderen vergeben?
- Kann ich mein Logo („Bildmarke“) beim Deutschen Patent- und Markenamt oder in Europa schützen lassen?
- Was bringt mir eine Eintragung überhaupt und was kostet diese?
- Für welche Waren und Dienstleistungen lasse ich die Marke überhaupt schützen?
Markenrecht
Diese Rechtsfragen beantworte ich Ihnen individuell im Rahmen einer Beratung. Gerne melde ich Ihre Marke zu einem Pauschalpreis an.
Möchten Sie einen Dritten wegen Verstoßes gegen Ihre Markenrechte belangen oder sind Sie wegen Verstoßes gegen Markenrechte abgemahnt worden, übernehme ich Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Über die dann zu erwartenden Kosten können Sie sich hier informieren. Bitte beachten Sie: Rechtsschutzversicherungen helfen in diesen Fällen nicht.