Nicht selten gibt es Streit zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer um einen Entgeltanspruch:
Entgeltanspruch: Kurze Fristen beachten!
Zahlt der Arbeitgeber nicht, ist nicht nur aus ganz pragmatischen Gründen (der Vermieter wartet ungern auf die Miete) Eile geboten:
In Arbeits- und Tarifverträgen sind sogenannte Ausschluss- oder Verfallfristen üblich. Nach diesen Klauseln müssen die Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist – oft nur zwei oder drei Monate – außergerichtlich oder auch gerichtlich geltend macht werden. Ansonsten verfällt der Zahlungsanspruch. Obwohl dadurch die wesentlich längeren gesetzlichen Fristen abgekürzt werden, erachtet die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts solche Klauseln grundsätzlich als wirksam.
Glück hat der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber die Klausel nicht transparent formuliert hat. Dann sind diese unwirksam und die Frist gilt nicht. Dies kommt nicht selten vor.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Im Fall der Krankheit besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts. Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen. Dieser Anspruch besteht auch an Feiertagen.
Freiwilliges Weihnachtsgeld?
Nach wie vor häufig zahlen Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld ohne dass die Regeln im Arbeitsvertrag eindeutig sind: Muss er das Weihnachtsgeld in jedem Fall zahlen oder besteht auch bei mehrmaliger Zahlung kein Anspruch für die Zukunft? Handelt es sich um eine freiwillige Zahlung? Oder ist eine betriebliche Übung entstanden? Beruht der Anspruch auf einen zwingenden Tarifvertrag?
Gerne prüfe ich, ob ein Zahlungsanspruch besteht!
Bonus – Bekomme ich ohnehin nicht?
Gerade Angestellte mit Leitungsfunktion haben bei der Erreichung bestimmter Ziele einen Anspruch auf einen Bonus. Häufig herrscht die Meinung vor: Diesen bekomme ich ohnehin nur, wenn mein Chef es will. Dem ist nicht so: Das Bundessarbeitsgericht hat zuletzt arbeitnehmerfreundlich geurteilt. Es hat die Anforderungen an die Darlegungen des Arbeitnehmers zur Höhe des beanspruchten Bonus und zur Zielerreichung deutlich gesenkt.
Provision
Arbeitnehmer, die verkaufen oder makeln, haben nicht selten Anspruch auf eine Provision. Aber wie setzt man diese durch, wenn der Arbeitgeber mit Informationen „mauert“ oder behauptet, ein anderer Arbeitnehmer habe das Geschäft abgeschlossen? Gerade aus einer Vielzahl von „Makler-Fällen“ verfüge ich über viel Wissen, das Ihnen nutzen kann.
Ich übernehme gerne kurzfristig Ihre Beratung und kläre, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.