Vorbeschäftigung
Wenn der Arbeitgeber für die Befristung keinen sachlichen Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorweisen kann, sieht § 14 Abs. 2 TzBfG vor, dass eine sachgrundlose Befristung von höchstens zwei Jahren möglich ist. Dies gilt aber nur, wenn mit demselben Arbeitgeber nicht bereits vorher ein befristetes oder unbefristetes […]