Verfall von Urlaub
Der Verfall von Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz eigentlich klar geregelt. Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur bis zum 31. März aus betrieblichen oder krankheitsbedingten Gründen möglich. Nach dem 31. März verfällt er endgültig.
Doch es gibt zwei wesentliche Ausnahmen.
Freiwillige Abweichungen […]