Interessenausgleich
Bei einer Betriebsänderung muss der Arbeitgeber in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern mit dem Betriebsrat versuchen, einen Interessenausgleich herbeizuführen. Eine Betriebsänderung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Betrieb oder wesentlicher Betriebsteil stillgelegt oder an einen anderen Standort verlegt werden soll. Der Interessenausgleich betrifft dann alle Fragen zur organisatorischen Durchführung […]