Feiertage
An den gesetzlichen Feiertagen ist der Arbeitnehmer grundsätzlich von der Arbeit freizustellen. Dies folgt aus § 9 Arbeitszeitgesetz. Danach darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt. Für die Arbeitszeit, die für Feiertage ausfällt, hat der Arbeitgeber nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz dem Arbeitnehmer das reguläre […]