Im Zuge der Corona-Krise hatte es sich das Bundesgesundheitsministerium zur Aufgabe gemacht, zentral Schutzausrüstung wie Kittel, OP-Masken und FFP2-Masken einzukaufen: In einem sogenannten „Open-House-Verfahren“ wurden Unternehmer gebeten, Schutzausrüstung zu festgelegten Preisen an die Bundesrepublik Deutschland zu verkaufen.
Schutzausrüstung musste bis Ende April geliefert werden
Die Vertragsbedingungen stellte wie in solchen Verfahren üblich der Staat. Die Mindestliefermenge betrug 25.000 Stück. Die Kaufverträge wurden als absolutes Fixgeschäft ausgestaltet. Die Lieferungen hatten bis Ende April 2020 zu erfolgen. Wer einen Tag zu spät liefert, hat kein Anspruch auf Abnahme – eine harte Bedingung.
Hart, aber fair?
Aber: Innerhalb einer Woche nach Lieferung und Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung sollte diese bezahlt werden. Also ein vernünftiger Ausgleich für die strikte Lieferfrist. Jede Zahlung sollte dabei unter dem Vorbehalt des Anspruchs auf Rückerstattung bei Mängeln hinsichtlich der Qualität und der Menge stehen. Offensichtliche Mängel (z.B. Minderlieferungen, Transportschäden) müssen laut Vertrag innerhalb von sieben Kalendertagen vom Bundesgesundheitsministerium gerügt werden.
Nur auf dem Papier!
Das Bundesministerium – welches in der Sache für die Lieferanten nicht vernünftig erreichbar ist – stellt sich auf stur und spricht ausweislich von Meldungen im Spiegel und der Süddeutschen Zeitung davon, dass 20 % der Lieferungen mangelhaft seien. Daher werden offenbar eine Vielzahl von Lieferanten – auch diejenigen, die gute Ware und zudem vollständig geliefert haben – nicht bezahlt.
Der Vertrag ist dem Bundesministerium offenbar nicht das Papier wert auf dem er geschrieben wurde. Und nimmt pauschal an, dass alle Lieferungen mangelhaft sind. Denn die vertragliche Lieferfrist ist inzwischen teils lange abgelaufen und die meisten Verkäufer warten noch auf ihr Geld. Laut einem Bericht der Tagesschau (Stand: 21. Mai 2020) wurden erst 10 % der Rechnungen bezahlt. Wobei das Bundesminstierium von 20 % mangelhaften Lieferungen ausgeht.
Bitter insbesondere für alle Lieferanten, die das Geschäft finanzieren mussten und nunmehr Druck von ihrer Bank haben.
Sollten Sie auch als Lieferant betroffen sein und neben den Kaufpreis auch Zinsen wegen Zahlungsverzugs sowie sonstige Verzugsschäden geltend machen wollen, können Sie mich gerne beauftragen.