Nachweisgesetz
Ein Arbeitsvertrag kann wirksam mündlich abgeschlossen werden. Es bedarf also keiner schriftlichen Vereinbarung. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Nachweisgesetz.
Nachweisgesetz: Arbeitsbedingungen müssen niedergelegt werden
Der Arbeitgeber ist nach § 2 NachwG verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer zu übergeben. Dasselbe gilt, wenn diese […]